img Leseprobe Leseprobe

Das Werbeverbot des § 219a StGB. Einfluss nicht-staatlicher Akteur:innen auf die Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland

Julia Müller

PDF
18,99
Amazon iTunes Thalia.de Weltbild.de Hugendubel Bücher.de ebook.de kobo Osiander Google Books Barnes&Noble bol.com Legimi yourbook.shop Kulturkaufhaus ebooks-center.de
* Affiliatelinks/Werbelinks
Hinweis: Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

GRIN Verlag img Link Publisher

Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Allgemeines, Lexika

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 2,3, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Bachelorthesis ist es, die deutsche Abtreibungspolitik und dessen Einflussfaktoren genauer zu betrachten, um herauszufinden, welche Faktoren dazu führten, dass es trotz vieler Proteste und großer medialer Aufmerksamkeit nicht zu einer völligen Streichung des § 219a StGB kam, wie es von einigen Parteien und den Pro-choice Akteur:innen gefordert wurde. Dabei liegt der Fokus auf dem Einfluss der nicht-staatlichen Akteur:innen. Der § 219a StGB war Pro-choice Akteur:innen schon lange ein Dorn im Auge. Der Fall um Kristina Hänel und ihr Entschluss das Gerichtsurteil nicht hinzunehmen, sondern bis vor das BVerfG zu ziehen, gab der Debatte eine neue Brisanz. Im Zuge dessen organisierten die Pro-choice Akteur:innen zahlreiche Demonstrationen und Protestaktionen, welche eine große mediale Aufmerksamkeit erreichten und dazu verhalfen, den § 219a StGB auf die politische Agenda zu setzen. Die Prochoice Akteur:innen nutzten diese Gelegenheit, um sich für eine völlige Abschaffung des Strafrechtsparagrafen einzusetzen. Sie wollten es nicht länger tolerieren, dass Ärzt:innen für die Veröffentlichung von Informationen strafrechtlich belangt werden können. Zudem führte die umstrittene Rechtslage dazu, dass sich Ärzt:innen unsicherer wurden, ob sie Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen anbieten sollten, wodurch Frauen im Umkehrschluss immer weniger Möglichkeiten hätten, Abtreibungen durchführen zu lassen. Die Abstimmung im Bundestag führte allerdings nur zu einer Ergänzung des § 219a StGB, nicht zu einer völligen Streichung.

Weitere Titel von diesem Autor

Kundenbewertungen

Schlagwörter

Schwangerschaftsabbrüche, Abtreibung, §219a StGB