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Die Rolle des Rechts für die europäische Integration

Neofunktionalistische und Neoinstitutionalistische Theorien im Vergleich

Gabriele Riedel

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sozialstrukturforschung

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Soziologische Institutionenanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Wirkung der Rechtssprechung auf den Prozess der europäischen Integration untersucht werden. Eine besondere Rolle kommt dabei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als wichtigsten Akteur im Integrationsprozess zu. Das Recht hat bisher eine entscheidende Rolle bei der europäischen Integration gespielt, da es als Gestaltungsmittel zur Umsetzung der Vertragsziele die politischen Akteure an ihre vertraglichen Verpflichtungen bindet. Wenn die Mitgliedsstaaten die Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaften und jetzt der Europäischen Union nicht einhalten, ist die Integration zum Scheitern verurteilt. Der EuGH wird in diesem Zusammenhang daher oft als „Motor der Integration“ bezeichnet, da ihm u.a. die rechtliche Kontrolle bei der Umsetzung von Rechtsakten zukommt. Es wird hier also die These vertreten, dass der Fortschritt der europäischen Integration nicht nur den Änderungsverträgen zu den Gründungsverträgen und der Gesetzgebung auf europäischer Ebene zu verdanken ist, sondern zu einem beträchtlichen Anteil auch der Rechtssprechung des EuGHs. Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst überblicksartig auf die Entwicklung des Neofunktionalismus und auf den Altmeister der klassischen Integrationstheorie Ernst B. Haas eingegangen und dessen Weiterentwicklung durch Burley/Mattli vorgestellt. Im Anschluss daran werden als Gegenposition bzw. als Weiterentwicklung zum Neofunktionalismus die Annahmen des Neoinstitutionalismus skizziert und hauptsächlich in seiner historischen Ausprägung nach Paul Pierson näher beleuchtet. Als Synthese aus beiden Theorierichtungen wird abschließend die mehrstufige Theorie von Richard Münch dargestellt und untersucht, inwieweit sie eine Brückenfunktion zwischen Neofunktionalismus und Neoinstitutionalismus einnimmt. Zwei Fragestellungen werden beim Vergleich der Theorien immer im Vordergrund stehen: wie beschreibt die jeweilige Theorie das Zusammenspiel zwischen EuGH und nationalen Akteuren und wie ist vor allem die Zurückhaltung der Mitgliedsstaaten gegenüber der expansiven Rechtssprechung des EuGH zu erklären, die ja in gewisser Hinsicht die Kompetenzen und Souveränitäten der Nationalstaaten beschneidet.

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Schlagwörter

Münch, Mattli, europäische Integration, EuGH, Neoinstitutionalismus, Burley, Neofunktionalismus, Europäischer Gerichtshof