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Die Beurteilung von Augustus' Außen- und Expansionspolitik und ihre Darstellung in den „res gestae“

Stephan Röttgen

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Vor- und Frühgeschichte

Beschreibung

Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Geschichtsschreibung wird Augustus als der erste römische Kaiser benannt, obwohl er sich selbst niemals als solcher gesehen hat. Als Oktavian (63 v. Chr.- 14 n. Chr.), dem Sieger des zweiten Bürgerkrieges und Adoptivsohn Caesars, im Jahre 27 v. Chr. der Ehrentitel Augustus verliehen wurde, war zwar die Republik praktisch am Ende, jedoch wurde Rom von da an nicht vom Kaiser Augustus, sondern vom Princeps Augustus regiert. Augustus bekleidete während seiner gesamten politischen Laufbahn lediglich republikanische Ämter und als Konsul war ihm immer, wie es die Verfassung vorsah, ein Amtskollege gleichgestellt. Das Amt der Diktatur wie auch das Konsulat auf Lebenszeit lehnte er ab, da er nicht mit dem Diktator Caesar in Verbindung gebracht werden wollte. Auch die staatliche Allgewalt, die ihm nach dem Bürgerkrieg zugefallen war, gab er vorschriftsmäßig im Jahr 27 v. Chr. an Senat und Volk zurück . Betrachtet man diese Ereignisse, stellt sich die Frage, wie der scheinbar republiktreue Augustus ohne offiziell die staatliche Allgewalt zu besitzen, diese jedoch auszuüben vermochte? Wie war es ihm möglich, seine Alleinherrschaft zu etablieren, ohne in den Ruf eines Diktators zu gelangen? Anders formuliert, stellt sich hier die Frage nach der Legitimation des augusteischen Herrschaftssystems. Denn wenn er seinen Führungsanspruch nicht auf die ihm angebotenen Ämter zurückführen wollte, worauf dann? Zur Beantwortung dieser Frage könnte man etliche Bücher über das Ende der römischen Republik heranziehen, in denen detailliert beschrieben wird, wie sich Augustus die republikanischen Institutionen gefügig machte, ohne sie jedoch zu zerstören und so zum Lenker eines Schattenregimes wurde. Da jedoch die Legitimation seiner Herrschaft im Vordergrund dieser Arbeit stehen soll, bietet sich die Selbstdarstellung des Princeps als Grundlage der Untersuchung an; die „res gestae“. Diese wurde nach dem Tod des Augustus auf zwei Bronzeplatten an dessen Mausoleum auf dem Marsfeld angebracht. Der erste Fund dieser Selbstbeschreibung des Augustus wurde jedoch 1555 im Romatempel in Ankara gemacht. Das Werk ist ideal für die Beantwortung der Fragestellung zu gebrauchen, da Augustus in diesem nicht nur sein politisches Wirken für die Nachwelt festhielt, sondern auch indirekt seine Herrschaft legitimieren wollte.

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Schlagwörter

Außen-, Expansionspolitik, Augustus, Beurteilung, Darstellung