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Die Nachfolge des Augustus

Eine Ausnahmeregelung und ihr Weg zum Verfassungsgrundsatz

Stefan Noack

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Vor- und Frühgeschichte

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2.0, Freie Universität Berlin (Friedrich Meinecke Institut), Veranstaltung: Einführung Alte Geschichte, Thema: Augustus, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Buch „Caesar und Pompeius“ schreibt der Althistoriker Ernst Baltrusch, Caesar habe sich „in klar erkennbarer Steigerung Ämter, Gewalten und Rechte verleihen [lassen] – [B]is hin zum [ihm verweigerten] Königtum.“ Nach Caesars Tod und dem erneuten Aufflammen des Bürgerkriegs, ging sein Adoptivsohn Augustus ähnlich vor. Er hatte sich keine Ämter, wohl aber Gewalten und Rechte verleihen lassen. Ein institutionalisiertes Königtum, wie es Caesar angestrebt hatte, lehnte Augustus ab. Unter dem Deckmantel der „republica restituta“, der erneuerten Republik , ließ er sich zum „primus inter pares“, zum ersten unter gleichen, ernennen . Damit war er König, ohne offiziell König zu sein – Eine ideale Regelung, die auf lange Sicht aber auch ihre Nachteile besaß. Das institutionalisierte Königtum wäre laut Baltrusch „die einzig denkbare, als dauerhaft und erblich angelegte“ , Lösung des römischen Herrschaftsproblems gewesen. Augustus’ Stellung als Princeps , als erster Mann im Staat, war an die Bedeutung seiner Person gebunden. Sie war weder „dauerhaft“ noch war sie, aus sich selbst heraus, „erblich“. Dass Augustus nicht der erste und letzte Prinzeps Roms blieb, verdankt die Welt seiner Nachfolgepolitik. Diese Nachfolgepolitik soll im Folgenden genauer betrachtet werden. Dabei muss zuerst auf die Anforderungen eingegangen werden, die ein Princeps zu erfüllen hatte. In einem zweiten Schritt sollen die historischen Entwicklungen und Dynamiken betrachtet werden, denen Augustus bei der Auswahl eines Nachfolgers unterworfen war. Als zentrale Quelle dient die „Historia Romana“, das große Geschichtswerk des Velleius Paterculus. , Da Paterculus von etwa 20 vor Chr. bis 30 nach Chr. lebte, schreibt er mit Blick auf die, zu betrachtende Problematik, über Ereignisse seiner eigenen Epoche. Querverweise zu anderen Quellen sind nichtsdestotrotz zwingend erforderlich, da gerade die Nähe des Paterculus zu Zeit, Ereignissen und bedeutenden Personen , sein Urteil beeinflusst hat. Hier werden die Kaiserviten des Sueton, die Annalen des Tacitus und die Res Gestae des Augustus Verwendung finden. Auch auf die Römische Geschichte des Cassius Dio soll ab und zu verwiesen werden. Da eine Angabe aller relevanter Stellen, wie sie im Falle von Sueton, Tacitus und Augustus vorgenommen werden kann, auf Grund des Umfangs der Römischen Geschichte, unmöglich ist, beschränken sich die Fußnoten auf unverzichtbare Passagen oder Empfehlungen zur weiteren Lektüre.

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Schlagwörter

Nachfolge, Ausnahmeregelung, Eine, Augustus, Verfassungsgrundsatz